SCHRITT 3 - UMSETZUNG

Einführung von Instrumenten zur Wahrung der neuen Rechte der betroffenen Personen

In der Datenschutz-Grundverordnung wird den Rechten der betroffenen Personen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. So haben die betroffenen Personen beispielsweise das Recht auf Auskunft und Berichtigung ihrer Daten. Darüber hinaus erhalten die Betroffenen noch mehr Möglichkeiten, für sich selbst zu sprechen, wenn es um die Verarbeitung ihrer Daten geht. Ihre Rechte werden gestärkt und erweitert. Bewerten Sie daher Ihre Verfahren für die Gewährung von Auskünften usw. und legen Sie die Bedingungen fest, unter denen Einzelpersonen ihre Rechte gemäß der DSGVO in Ihrer Organisation ausüben können (siehe Was sind die Das Recht des Verbrauchers nach der GDPR und die Formular für den Widerruf der Zustimmung der betroffenen Person).

Die Informationen sollten grundsätzlich zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten bereitgestellt werden.

 

DPIA: Zugang zu den Auswirkungen des Datenschutzes

Nach der Datenschutz-Grundverordnung sind Sie möglicherweise verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung ("DPIA") durchzuführen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Instrument, mit dem Sie eine Bestandsaufnahme einer Datenverarbeitung vornehmen können, bevor diese durchgeführt wird, so dass Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken ergriffen werden können (siehe unsere DPIA-Vorlage in Langfassung).

 

Halten Sie Ihre GDPR-Dokumente auf dem neuesten Stand

Es ist wichtig, die verschiedenen Dokumente zu aktualisieren und für jedes Dokument einen Verantwortlichen zu bestimmen: Rollen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der DSGVO.