Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist eine Position, die die große Mehrheit der Unternehmen nicht benötigt, da sie entweder zu klein sind oder nicht genügend Daten verarbeiten oder Profile erstellen (siehe unsere interaktive GDPR-Gesetz). Sie sollten sich jedoch einer förmlichen Bewertung unterziehen und sicherstellen, dass Sie Ihre Entscheidung schriftlich begründen, falls Sie später gefragt werden.

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, können Sie einen DSB bestellen (Art. 37). In jedem Fall müssen Sie einen DSB bestellen, wenn:

- Sie sind eine öffentliche Behörde oder Einrichtung
- wenn Ihre Arbeit Verarbeitungen umfasst, die auf eine regelmäßige und systematische Beobachtung von Personen in großem Umfang hinauslaufen
- wenn Ihre Tätigkeit die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten in großem Umfang beinhaltet (siehe Schritt 2).

Jede Organisation kann jedoch einen DSB bestellen. Unabhängig davon, ob die Datenschutz-Grundverordnung Sie zur Bestellung eines DSB verpflichtet, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Organisation über genügend Personal und Fähigkeiten verfügt, um Ihren Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen. Für einen DSB ist keine spezielle Ausbildung oder Zertifizierung erforderlich. Er muss lediglich mit der Datenschutz-Grundverordnung und mit Ihrer Organisation vertraut sein. Er muss keine speziellen Kurse absolvieren, aber Sie sollten sicherstellen, dass er sich über alle relevanten Themen und künftigen Rechtsvorschriften auf dem Laufenden hält. Sie werden jeden Kontakt mit den Die Datenschutzbehörde Ihres Landes.